BGH, Beschluss v. 03.12.2014, XII ZB 181/13
Leitsatz:
a) Im Falle einer Schwiegerelternschenkung führt das Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind auch dann, wenn der Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage der Zuwendung war, nicht automatisch, sondern nur bei gesondert festzustellender Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Schenkung zu einem Anspruch auf Vertragsanpassung.
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Rechtsprechung aktuell
Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Beschlüsse. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.
BGH, Urteil v. 04.12.2014, IX ZR 115/14
Leitsatz:
1. Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschl. v. 09.10.2014, V ZB 225/12
Leitsatz:
Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 18.11.2014, II ZR 231/13
Leitsatz:
1. Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird. (amtlicher Leitsatz)
2. Der als Ausgleich erhaltene Gegenstand muss nicht noch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden sein. Maßgeblich für die Bewertung ist der Zeitpunkt, in dem die Masseverkürzung durch einen Massezufluss ausgeglichen wird. (amtlicher Leitsatz)
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.08.2014, 11 Wx 92/13
Leitsatz:
1. Vermögenslosigkeit i. S. d. § 394 Abs. 1 FamFG ist nicht mit Unterbilanz, Überschuldung oder Masselosigkeit gleichzusetzen; sie liegt nur vor, wenn nach kaufmännischer-wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Zugriffs- und Verteilungsmasse für die Gläubiger zur Verfügung steht. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 11.11.2014, X ZR 32/14
Leitsatz:
1. Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 , BGHZ 139, 177 ). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschl. v. 06.11.2014, V ZB 131/13
Leitsatz:
a) Das Recht des Dienstbarkeitsberechtigten ist nicht auf eine Nutzung des dienenden Grundstücks in einzelnen Beziehungen begrenzt, wenn es jegliche Nutzung im Rahmen der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässt.
b) Ein unbeschränktes Nutzungsrecht kann auch dann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn seine Ausübung auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks begrenzt ist.
BGH, Urteil v. 12.11.2014, VIII ZR 42/14
Leitsatz:
1 Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10 , NJW 2012, 2723). (amtlicher Leitsatz)
Tatbestand:
Der Beklagte stellte am Abend des 24. Mai 2012 einen gebrauchten VW Passat für zehn Tage zur Internetauktion bei eBay mit einem Startpreis von 1 € ein.
BGH, Beschluss v. 05.11.2014, XII ZB 186/13
Leitsatz:
1. Die Einrede der Verjährung ist im Festsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zu berücksichtigen. Dabei hat er nicht nur zu prüfen, ob der Anspruch verjährt ist, sondern auch, ob die Einrede gegebenenfalls treuwidrig erfolgt und ihr damit § 242 BGB entgegensteht. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschluss v. 05.11.2014, III ZR 559/13
Leitsatz:
1. Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) Prozesskostenhilfeantrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI ZR 348/13
Leitsatz:
1. Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucher- Darlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar. (amtlicher Leitsatz)
OLG Koblenz, Urteil v. 15.07.2014, 3 U 1462/12
Leitsätze:
1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist Bei einer zweigliedrigen GbR steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 Satz 1 BGB, § 140 Abs. 1 Satz 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urt. v. 24.6.1998 – 15 U 1625/98, NZG 1998, 937; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 20.10.2005 – 16 U 3/05, ZIP 2006, 1954 (LS) = NJW-RR 2006, 405).
BGH, Beschluss v. 12.06.2014, I ZB 37/13
Leitsatz:
1. Der zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete hat sich die für die Auskunft notwendigen Kenntnisse und Unterlagen - soweit erforderlich - auch von Dritten zu beschaffen.
2. Gibt die von dem Verpflichteten abgegebene eidesstattliche Versicherung - etwa aufgrund von in der Erklärung enthaltenen Zusätzen - Anlass zu der Annahme, dass er die von ihm zuvor erteilte Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat,
BGH, Urteil v. 05.08.2014, XI ZR 172/13
Leitsatz:
1. Der Übergang vom "kleinen" Schadenersatz auf den "großen" Schadenersatz im Mahnverfahren hindert den Eintritt der Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht. Insoweit liegt nämlich keine Klageänderung vor. (redaktioneller Leitsatz).
BGH, Urteil v. 18.06.2014, I ZR 242/12
Leitsatz:
1. Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.
2. Allein die Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen keine Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten, Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft zu verhindern.
Weitere Beiträge …
- Rückforderung einer Zuwendung vom Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Verjährung/Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Stromnutzungsentgelte
- Stehenlassen von Gewinnen durch Gewinnvortrag durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer als einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechende Leistung
- Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs