Urteile aus dem Insolvenzrecht | Kanzlei Michael Adams in 57610 Altenkirchen

Insolvenzrecht | Urteile und Beschlüsse

Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Insolvenzrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.

BGH, Beschluss vom 09.10.2014, IX ZA 20/14
Gründe:
I. Die Schuldnerin befindet sich, nachdem das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen mit Beschluss vom 12. April 2012 aufgehoben wurde, in der Wohlverhaltensperiode. Am 30. Dezember 2013 ordnete das Insolvenzgericht die Nachtragsverteilung bezüglich des Anspruchs der Schuldnerin auf Rückzahlung einer Mietkaution in Höhe von 794,29 € an, die frei geworden war, weil das Mietverhältnis über die von der Schuldnerin während des Insolvenzverfahrens gemietete Wohnung geendet hatte.

BGH, Urteil v. 18.09.2014, IX ZR 276/13
Leitsatz:
Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 180, 185). (amtlicher Leitsatz)

BGH, Beschl. v. 25.09.2014, IX ZB 117/12
Leitsatz:
Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Beschl. v. 18.09.2014, IX ZB 72/13
Leitsatz:
Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden. (amtlicher Leitsatz)

BAG, Beschl. v. 12.08.2014, 10 AZB 8/14
Leitsatz:
Der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung unterfällt als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 1 Alt. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter ist insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und kann eine Umschreibung des Titels und die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu seinen Gunsten verlangen.
(amtlicher Leitsatz)

Maßgeblicher Zeitpunkt für Frist des § 88 InsO nicht durch Eröffnungsbeschluss nachweisbar

OLG München, Beschl. v. 14.08.2014, 34 Wx 328/14
Leitsatz:
1. Der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von der Rückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist des § 88 InsO eingetragen wurde, ist nicht schon durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts erbracht, auch wenn in dessen Gründen der Zeitpunkt des maßgeblichen Antrags aufgeführt ist (Anschluss an OLG Hamm vom 21.8.2013, 15 W 392/12). (amtlicher Leitsatz)

OLG Naumburg, Urteil v. 03.04.2014, 2 U 62/13
1. Zur gerichtlichen Geltendmachung von Gebührenforderungen eines Rechtsanwalts, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist ausschließlich der Insolvenzverwalter berechtigt. Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens durch Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwalts entfaltet keine verjährungshemmende Wirkung. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 16.07.2014, IV ZR 88/13
Leitsatz:
1. Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich seiner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich auf dessen gleichermaßen bestehende Verfügungsbefugnis beruft. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 17.07.2014, IX ZR 240/13
Leitsatz:
Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.