BGH, Beschl. v. 18.12.2014, IX ZB 22/13
Leitsatz:
1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist. (amtlicher Leitsatz)
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Insolvenzrecht | Urteile und Beschlüsse
Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Insolvenzrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.
BGH, Urteil v. 08.01.2015, IX ZR 300/13
Leitsatz:
1. Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 29.01.2015, IX ZR 258/12
Leitsatz:
1. Zahlt die Bank des Schuldners nach der irrtümlichen Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift den Lastschriftbetrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den zum Einzug von Forderungen ermächtigten, mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalter aus, gilt ihr bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach der Verfahrenseröffnung nicht als Masseverbindlichkeit. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 08.01.2015, IX ZR 203/12
Zur Feststellung der Zahlungseinstellung und der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes auf der Grundlage von Indizien.
Tatbestand:
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 19. März 2009 am 28. Juli 2009 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des M. G. (nachfolgend: Schuldner), der ein Ingenieurbüro vormals zusammen mit dem Beklagten betrieb. Beide hatten sich im Jahre 2002 zu einer Sozietät von Vermessungsingenieuren zusammengeschlossen.
BGH, Urteil v. 09.12.2014, II ZR 360/13
Leitsatz:
1. Bei der GmbH & Co. KG ist eine Zahlung aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH oder einen Kommanditisten eine nach § 30 I GmbHG verbotene Auszahlung, wenn dadurch das Vermögen der GmbH unter die Stammkapitalziffer sinkt oder eine bilanzielle Überschuldung vertieft wird.
OLG München, Urt. v. 18.11.2014 – 5 U 1454/14 (rechtskräftig)
Leitsätze:
1. Finanziert ein Dritter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Verkäufer den Erwerb einer Sache, so berechtigt der vom Verkäufer abgeleitete Eigentumsvorbehalt des Dritten in der Insolvenz des Käufers zur Aussonderung des Vorbehaltseigentums, sofern der Verkäufer dem Dritten auch die Kaufpreisforderung und die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere das Rücktrittsrecht, abgetreten hat. Denn in diesem Fall sichert das Vorbehaltseigentum wie vor der Übertragung den Rückgewähranspruch an der Kaufsache im Rücktrittsfall und damit einen Warenkredit. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschluss vom 18.12.2014 – IX ZB 34/14
Leitsatz:
1. Zur Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes, wenn der Gläubiger seinen Eröffnungsantrag nach Ausgleich seiner Forderung weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 08.01.2015, IX ZR 198/13
Leitsatz:
1. Weiß der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Anlage, dass der Schuldner ein Schneeballsystem betreibt, liegt darin ein wesentliches Beweisanzeichen für seine Kenntnis von einem Gläubiger- Benachteiligungsvorsatz des Schuldners. (amtlicher Leitsatz)
OLG Koblenz, Urt. v. 23. 12. 2014 – 3 U 1544/13 (nicht rechtskräftig)
Leitsätze:
1. Eine GmbH bzw. nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG – entsprechend den Grundsätzen zu § 93 Abs. 2 AktG, § 34 Abs. 2 GenG – die Darlegungs- und Beweislast (nur) dafür, dass und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287 ZPO zugutekommen können.
BGH, Beschl. v. 18.12.2014, IX ZB 50/13
Leitsatz:
1. Die Befugnis zur Erhebung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachtragsverteilung hat nur der antragstellende Insolvenzverwalter oder -gläubiger, nicht derjenige, der nur angeregt hat, das Insolvenzgericht möge von Amts wegen tätig werden. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 11.12.2014, IX ZR 87/14
Leitsatz:
1. In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn es in Vollzug gesetzt war, der Mieter aber den Besitz an der Wohnung bei Insolvenzeröffnung wieder aufgegeben hatte (Ergänzung zu BGHZ 173, 116). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschluss v. 11.12.2014, I ZB 37/13
Leitsatz:
1. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist. (amtlicher Leitsatz)
BFH, Urteil v. 24.09.2014, V R 48/13
Leitsatz:
1. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Verwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet. Für umsatzsteuerrechtliche Verbindlichkeiten ist dabei auf die Entgeltvereinnahmung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abzustellen.
BGH, Urteil v. 20.11.2014, IX ZR 13/14
Leitsatz:
1. Ein zur Masse eines Sekundärinsolvenzverfahrens gehörender Anspruch aus Insolvenzanfechtung kann vom Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden, wenn das Sekundärverfahren abgeschlossen und der Anspruch vom Verwalter des Sekundärverfahrens nicht verfolgt worden ist.
BGH, Beschluss v. 04.12.2014, IX ZB 5/14
Leitsatz:
1. Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. (amtlicher Leitsatz)
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