Aktuelle Rechtsprechungen | Kanzlei Michael Adams in 57610 Altenkirchen

Rechtsprechung aktuell

Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Beschlüsse. Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen.

BGH, Urteil v. 06.05.2014, X ZR 135/11
Leitsatz:
1. Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft verstirbt, ist regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung.

2. Die Zuwendung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 22.07.2014, KZR 13/13
Leitsatz:
1. Die Frage, ob die vom Betreiber eines Elektrizitätsnetzes in einem nach Vertragsschluss veröffentlichten Preisblatt festgelegten Netznutzungsentgelte der gerichtlichen Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegen, war auch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2005 (KZR 36/04, BGHZ 164, 336 - Stromnetznutzungsentgelt I) nicht als in einem solchen Maße zweifelhaft und ungeklärt anzusehen, dass einem Netzkunden die Erhebung einer Klage auf Rückzahlung des nicht geschuldeten Teils des Entgelts zur Hemmung der Verjährung unzumutbar war.. (amtlicher Leitsatz)

OLG Koblenz, Urteil v. 15.10.2013, 3 U 635/13
Leitsatz:
1. Durch die Ausschüttung von Gewinnvorträgen durch einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer wird eine Forderung aus einer Rechtshandlung zurückgewährt, die einem Gesellschafterdarlehen nach § 39 I Nr. 5 InsO wirtschaftlich entspricht. Sie ist nach § 135 I Nr. 2 InsO anfechtbar. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 10.07.2014, IX ZR 50/12
Leitsatz:
1. Zur Frage der vorsätzlichen Benachteiligung bei einem Rechtsgeschäft unter Angehörigen. (amtlicher Leitsatz)

Tatbestand:
Am 22. August 2001 erwirkte der Kläger gegen den Sohn der Beklagten (fortan: Schuldner) in einem Vorprozess ein Versäumnisurteil, durch welches der Schuldner zur Zahlung von 28.250 DM verurteilt wurde.

BGH, Urteil v. 26.06.2014, VII ZR 247/13
Leitsätze:
1. Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).

BGH, Urteil v. 05.06.2014, IX ZR 137/12
Leitsatz:
1. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

BGH, Urteil v. 27.05.2014, XI ZR 264/13
Leitsatz:
1. Ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Einsicht in eine Urkunde iSv § 810 Fall 2 BGB fehlt, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur aufgrund vager Vermutungen über den Inhalt der Urkunde verlangt, um erst durch die Einsicht Anhaltspunkte für eine spätere Rechtsverfolgung zu gewinnen. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 15.04.2014, II ZR 44/13
Leitsatz:
Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die Vertragsänderung nach § 181 BGB schwebend unwirksam.

BGH, Urteil v. 15.05.2014, III ZR 368/13
Leitsatz:
a) Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite ("ordinary website") des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566).

BGH, Urteil v. 06.02.2014, IX ZR 217/12
Leitsatz:
Für den Beginn der kenntnisabhängigen Verjährung reicht die bloße Kenntnis des Inhalts der anwaltlichen Beratung und der ihr zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände nicht aus. Hinzukommen muss auch die Kenntnis von Tatsachen, die aus der Sicht des Rechtsunkundigen auf eine anwaltliche Pflichtverletzung deuten. Erst dann hat er Veranlassung, die anwaltliche Leistung in Frage zu stellen. (redaktioneller Leitsatz)