Rechtssprechung zum Erbrecht | Kanzlei Michael Adams in Altenkirchen im Westerwald

Erbrecht | Urteile und Beschlüsse

Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Insolvenzrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

I. Die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist.
Das Urteil, mit dem die Beklagte zur Rückzahlung einer Mietkaution in Höhe von 10.090,33 € nebst Zinsen verurteilt worden ist, ist ihr am 30. Juli 2012 zugestellt worden. Die Beklagte hat am 28. August 2012 Berufung eingelegt.

Der Erblasser ist am 30.4.2012 im Alter von 79 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 2, 3, 4 und 5 sind seine Brüder. Der Beteiligte zu 1, 6, 7 und 8 sind Neffen bzw. Nichten des Erblassers. Die Beteiligte zu 9 war seit etwa 20 Jahren die Lebensgefährtin des Erblassers.

OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2013, I-15 W 421/12
Die nach den §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Der Beteiligte zu 2) ist von der Erbfolge nach seinem Vater ausgeschlossen, weil er nach dem Tod seiner zuerst verstorbenen Mutter die Pflichtteilsstrafklausel nach Ziffer 4) des gemeinschaftlichen Testaments seiner Eltern vom 3.3.2010 (UR-Nr. 176/2010 des Notars L) ausgelöst hat („Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteilsanspruch geltend machen, so erhält dieses Kind nach dem Tod des Überlebenden ebenfalls lediglich den Pflichtteilsanspruch“).

Der Kläger macht als Sozialhilfeträger gegen den Beklagten einen übergeleiteten Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers geltend.
Der Beklagte ist der einzige Sohn seiner am 6. April 2009 verstorbenen Mutter. Diese war Eigentümerin einer mit einem Wohnhaus und Gewerberäumen bebauten Liegenschaft in O. .

OLG München, Beschluss v. 21.01.2013, 31 Wx 485/12
Gründe:
I. Das Nachlassgericht hat es zu Recht abgelehnt, entsprechend der Anregung der Beschwerdeführerin, einer Verwandten der vierten Ordnung, den Erbschein einzuziehen. Der erteilte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. Verfehlt ist hingegen die Auffassung der Beschwerdeführerin, von der Erbfolge nach der am 5.7.2010 verstorbenen Erblasserin sei deren Halbschwester, die nichteheliche Tochter des Vaters der Erblasserin, bzw. deren Sohn ausgeschlossen.

I. Die Schuldnerin hat mit Schreiben vom 12. November 2003 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung beantragt. Das Insolvenzverfahren ist am 19. Dezember 2003 eröffnet und am 7. März 2006 aufgehoben worden, nachdem das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 die Restschuldbefreiung angekündigt hatte.

Die Erblasserin verstarb am 21.9.2009 im Alter von 88 Jahren. Sie war verheiratet mit A. O. S., der am 18.8.1988 vorverstorben ist. Aus der Ehe ging V. S. hervor, der am 23.4.1970 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstarb. Es liegen folgende eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügungen der Erblasserin vor:

Der 1946 geborene Vater der Klägerin stellte am 13. Oktober 2004 einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II bei dem beklagten Sozialamt. Insgesamt erhielt er ab Januar 2005 bis zu seinem Tod zwischen dem … Oktober 2006 und dem ... November 2006 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 11.918,04 EUR von dem beklagten Sozialamt (ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung), davon 7.896,53 EUR Regelleistung und 4.021,51 EUR für Kosten der Unterkunft. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte der Vater der Klägerin ein Vermögen in Höhe von insgesamt 22.122,81 EUR. Die Klägerin erhielt zu keinem Zeitpunkt selbst Leistungen nach dem SGB II.