Aktuelle Urteile zum Bankrecht | Kanzlei Michael Adams in 57610 Altenkirchen

Bankrecht | Urteile und Beschlüsse

Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Bankrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

BGH, Urteil v. 05.03.2015, XI ZR 406/13
Leitsatz:
1. Ein endfälliger Verbraucherdarlehensvertrag, auf den der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur Zinsen an den Darlehensgeber zahlt, und ein im Zusammenhang damit abgeschlossener Vertrag über eine Kapitallebensversicherung, mit der das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, sind keine verbundenen Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), wenn die Versicherungsprämie nicht in Form einer Einmalzahlung zu entrichten ist, die ganz oder teilweise durch das Darlehen finanziert wird. In diesem Fall kommt auch keine analoge Anwendung von § 358 BGB in Betracht. (amtlicher Leitsatz)

OLG Bamberg, Beschl. v. 12.05.2015, 4 U 205/14
Leitsätze:
1. Die im Rahmen einer sog. qualifizierten Zeitbürgschaft bestimmte Ausschlussfrist für die Anzeige der Inanspruchnahme der Bürgschaft ist auch dann einzuhalten, wenn der Bürgschaftsgläubiger verpflichtet ist, vor der Inanspruchnahme der Bürgschaft seine besicherten Ansprüche mit den vom Hauptschuldner gestellten „Barkautionen zu verrechnen“.

2. Wenn der Endtermin für die haftungsauslösende Gläubigeranzeige versäumt wurde, ist auch das (rückwirkende) Wiederaufleben der anfechtbar getilgten Verbindlichkeiten des Hauptschuldners nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung (§ 144 Abs. 1 InsO) nicht geeignet, die (infolge des Fristablaufs erloschene) Bürgenverpflichtung erneut entstehen zu lassen.

BGH, Urteil v. 30.04.2015, IX ZR 301/13
Leitsatz:
1. Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen. (amtlicher Leitsatz)

AG Ludwigsburg, Urteil v. 17.04.2015, 10 C 133/15 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz:
1. Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in AGB einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam. (amtlicher Leitsatz)

Tatbestand:
Der Kläger begehrt die Rückzahlung einer von ihm am 01.01.2007 an die Beklagte geleistete Darlehensgebühr. Mit Datum vom 03.04.2002 unterzeichnete der Kläger einen Bausparantrag. Zugrunde lagen die allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB 1). In den Bedingungen der Beklagten sind u. a. folgende Bestimmungen niedergelegt:

OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.04.2015, 17 U 57/14 (nicht rechtskräftig)
Leitsätze:
1. Ein Darlehensnehmer verwirkt sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung nicht allein dadurch, dass die Finanzierung der verbundenen Kapitalanlage bereits über drei Jahre vollständig zurückgeführt ist.

2. Auf ein Vertrauen auf den Bestand der Verträge im Rahmen des „Umstandsmoments“ kann sich der Darlehensgeber jedenfalls dann nicht mehr berufen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen die Unwirksamkeit der von ihm verwendeten Widerrufsbelehrung feststellen. (amtliche Leitsätze)

OLG Hamm, Urt. v. 25. 3. 2015 – I-31 U 155/14 (rechtskräftig)
Leitsatz:
Eine von den Parteien vereinbarte Aufhebung eines Verbraucherdarlehensvertrags steht der späteren Ausübung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers regelmäßig nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz)

Gründe:
A. Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagte im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung von zwei Darlehensverträgen ein Anspruch auf Rückzahlung der von dem Kläger geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 5.999 € zusteht.

BGH, Urteil v. 27.03.2015, V ZR 296/13
Leitsatz:
Übergibt der Grundschuldgläubiger die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und den Grundschuldbrief samt einer Löschungsbewilligung an den Schuldner, nachdem dieser die gesicherte Schuld getilgt hat, können sich die Parteien bei Fortbestehen der Grundschuld formlos darüber einigen, dass die Vollstreckung aus dem Titel erneut möglich sein soll. Hiervon ist in aller Regel auszugehen, wenn die Parteien vereinbaren, dass die Grundschuld wiederum eine Darlehensverbindlichkeit sichern soll. (amtlicher Leitsatz)

LG München I, Urteil v. 22.08.2014, 22 O 21794/13 (rechtskräftig)
Leitsatz:
1 Die Einräumung eines Kontokorrentkredits bzw. eines Avalkredits für einen kaufmännischen Gewerbebetrieb, insbesondere für ein Bauträgergeschäft, ist mehr als nur ein reflexhafter Nebeneffekt, sondern dient den existentiellen Geschäftsinteressen des Darlehensnehmers mindestens ebenso wie den Geschäftsinteressen der Bank. (redaktioneller Leitsatz)

OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.11.2014, I-6 U 135/14 (nicht rechtskräftig)
Leitsätze:
Wird der ursprüngliche Kreditvertrag nicht nur prolongiert oder erweitert, sondern vollständig durch einen nachfolgenden Vertrag ersetzt, können die gesetzlich gewollten Rechtsfolgen des wirksamen Widerrufs jedoch nicht (mehr) eintreten. Der Widerruf geht in Bezug auf das vertragliche Leistungsprogramm ins Leere, da primäre Leistungspflichten, die infolge des Widerrufs wegfallen könnten, nicht mehr existieren. (redaktioneller Leitsatz)

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.07.2014 – 23 U 172/13 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz:
1. Eine geringfügige, keine inhaltliche Bearbeitung darstellende Abweichung der Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV führt nicht zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung bzw. steht einem Berufen auf die Schutzwirkungen des § 14 I BGB-InfoV nicht entgegen. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 10.02.2015, XI ZR 187/13
Leitsatz:
1. Der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos hat einen Anspruch auf Rückumwandlung des Pfändungsschutzkontos in ein konventionell geführtes Girokonto. Wird die Zusatzvereinbarung über das Pfändungsschutzkonto gekündigt, gelten somit die bisherigen Vereinbarungen über das dem Pfändungsschutzkonto zugrunde liegende konventionelle Girokonto fort.

BGH, Urteil v. 27.01.2015, XI ZR 174/13
Leitsatz:
1. Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR" ist nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfähig und nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675y BGB abweicht. (amtlicher Leitsatz)

LG Mainz, Urteil v. 28.07.2014, 5 O 1/14 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz:
1. Die Vorschriften über Darlehen sind grundsätzlich auch auf Bauspardarlehen anzuwenden.

2. Der Bausparvertrag ist lediglich so lange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt.