Aktuelle Urteile zum Bankrecht | Kanzlei Michael Adams in 57610 Altenkirchen

Bankrecht | Urteile und Beschlüsse

Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Bankrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

LG Ulm, Urteil v. 26.01.2015, 4 O 273/13 (nicht rechtskräftig)
Leitsatz:
1. Kommt Sparkassenkunde mit dem Wunsch, einen S-Scala-Vertrag abschließen zu wollen, und nimmt die Sparkasse dieses Angebot an, ohne dass die Parteien über einzelne vertragliche Regelungen gesprochen haben, hat der Kunde die der Sparkasse bekannte Werbeaussage zur Grundlage seines Angebots gemacht.

BGH, Versäumnisurteil v. 24.10.2014, V ZR 45/13
Leitsatz:
1. Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86 , BGHZ 103, 72, 82 ). (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI ZR 348/13
Leitsatz:
1. Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucher- Darlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar. (amtlicher Leitsatz)

OLG Oldenburg, Urteil v. 04.07.2014, 6 U 236/13
1. Eine Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, die vorsieht, dass im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. (redaktioneller Leitsatz)

BGH, Urteil v. 30.09.2014, XI ZR 168/13
Leitsätze:
1. Der Einwendungsdurchgriff gemäß §§ 358, 359 BGB in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung setzt einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraus. (amtlicher Leitsatz)
2. Ein entgeltlicher Darlehensvertrag liegt nicht deshalb vor, weil der Darlehensgeber das zinslos gewährte Darlehen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Unternehmer nur teilweise an diesen auszahlt. (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 16.09.2014, XI ZR 78/13
Leitsatz:
1. Fällt ein Lebensversicherungsvertrag nicht in den Anwendungsbereich des Art. 29 Abs. 1 EGBGB aF, weil er zu den in Art. 37 Satz 1 Nr. 4 aF genannten Versicherungsverträgen gehört, unterliegt auch ein dessen Finanzierung dienender Darlehensvertrag nicht Art. 29 Abs. 1 EGBGB aF.

2. Die neben der Einzahlung in eine Lebensversicherung für deren Verwaltung anfallenden Kosten sind untergeordnete Nebenleistungen, die für die Einordnung des finanzierten Vertrags im Sinne von Art. 29 Abs. 1 EGBGB aF keine prägende Bedeutung besitzen. (amtlicher Leitsatz)

OLG Celle, Beschl. v. 14.07.2014, 3 W 34/14
Leitsatz:
Den gesetzlichen Erfordernissen genügt die folgende Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden“. (redaktioneller Leitsatz)

OLG Düsseldorf, Hinweis v. 21.05.2014, I-16 U 191/13
Leitsatz:
Zwar können Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des § 2038 Abs. 1 BGB auch Verfügungsgeschäfte umfassen, diese können also auch im Außenverhältnis unmittelbar wirksam werden; grundbuchverfahrensrechtlich muss jedoch die Zustimmungserklärung jedes einzelnen Miterben in der Form des § 29 Abs. 1 GBO, also durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde, nachgewiesen werden.
(redaktioneller Leitsatz)

BGH, Urteil v. 18.07.2014, V ZR 178/13
Leitsatz:
Eine in AGB des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH v. 9.2.1989 – IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff. = ZIP 1989, 700). (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 17.07.2014, III ZR 218/13
Leitsatz:
1. Zur Aufnahme eines durch Insolvenz der Beklagten und Revisionsklägerin unterbrochenen Revisionsverfahrens durch den Kläger und Revisionsbeklagten gegen eine der Feststellung der streitgegenständlichen Forderungen zur Insolvenztabelle widersprechende Gläubigerin.

2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, im Schadensersatzprozess des Anlegers (Bestätigung von BGH, Urteile vom 22. März 1979 - VII ZR 259/77, BGHZ 74, 103; vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205 und vom 28. Januar 2014 - XI ZR 495/12, NJW 2014, 994). (amtlicher Leitsatz)

BGH, Urteil v. 03.06.2014, XI ZR 147/12
Leitsätze:
1. Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1.8.2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. (amtlicher Leitsatz)
2. Soweit diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 1.8.2014 unterblieben ist, handelte die beratende Bank ohne Verschulden. (amtlicher Leitsatz)